Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

der Hebamme aus der Hebammenpraxis Petit Grain und der Leistungsempfängerin

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebammenpraxis Petit Grain und der Leistungsempfängerin.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme aus der Hebammenpraxis Petit Grain und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Für den Sitz der Hebammenpraxis gilt die Vergütungsordnung für Hebammen vom 18. Dezember 2007 der Freien und Hansestadt Hamburg in der zurzeit gültigen Fassung.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammenpraxis Petit Grain sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Diese werden von den jeweiligen Leistungserbringern gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die volle Gebühr in Rechnung.

4. Terminverlegung

(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, da Hebammentätigkeiten naturgemäß zeitlichen Schwankungen unterliegen. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen Termine kurzfristig abzusagen oder zu verlegen und wird die Versicherte unverzüglich informieren. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte an eine Ärztin/einen Arzt, eine gynäkologische Praxis, eine Klinik oder wählt den Notruf 112.

(2) Da es sich um eine Bestellpraxis handelt, werden Termine langfristig im Voraus geplant. Kurzfristig abgesagte Termine können meist nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar.

(3) Einzeltermine (z. B. Beratungen, Behandlungen, Massagen): Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Gebühr fällig.

(4) Veranstaltungen oder Kurse (z. B. Geburtsvorbereitung, Rückbildung): Eine Stornierung ist bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn möglich, dabei fallen 30€ Bearbeitungsgebühr an. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die volle Kursgebühr und ggf. Partnergebühr privat in Rechnung gestellt. Eine Erstattung anteiliger Kursgebühren bei vorzeitigem Abbruch erfolgt nicht.

5. Sprechzeiten und Erreichbarkeit

(1) Die Hebamme ist unter Tel. 0175 5506073 montags bis freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr erreichbar. Per E-Mail unter anna@petit-grain.de montags bis freitags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr. Der E-Mail-Weg wird bevorzugt.

(2) Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder der Mailbox werden regelmäßig abgehört und beantwortet. In dringenden Fällen soll die Versicherte den Rückruf nicht abwarten, sondern sich an ärztliche Stellen oder den Notruf 112 wenden.

Bei Fragen oder Terminverschiebungen jederzeit per Mail: anna@petit-grain.de.

6. Wahlleistungen

(1) Als Wahlleistungen können Leistungen vereinbart werden, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind, z. B.:

  • Kommunikationspauschale
  • Bestimmte Laboruntersuchungen
  • Akupunktur, Tapen, Lasern
  • Massagen, EMH-Behandlungen
  • Kurse, Trageberatung, Beckenboden-Check-ups
  • Narbenbehandlung, Stillberatung, Ernährungsberatung
  • Hypnose, Trauma- und Trauerbegleitung

(2) Die Hebamme informiert die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme über etwaige Kosten. Rechnungen werden per E-Mail zugesandt und per Überweisung beglichen.

7. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebammenpraxis Petit Grain direkt mit der Krankenkasse ab. Wahlleistungen sind davon ausgenommen und von der Leistungsempfängerin selbst zu zahlen.

(2) Liegt keine Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers vor oder deckt diese die Leistungen nicht ab, gilt die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin.

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Zahlung gemäß der Vergütungsordnung für Hebammen vom 18. Dezember 2007 der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet.

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß §288 BGB und Mahngebühren von 5 € berechnet werden.

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

8. Anspruch auf Hausbesuche

Frauen/Familien, die über die Hebammensprechstunde angemeldet sind, haben keinen Anspruch auf Hausbesuche. Diese sind ausschließlich für Bestandskundinnen im Leistungsumfang enthalten.